Ziel der Förderung ist, einkommensschwachen Familien den finanziellen Aufwand für Kinderbetreuung zu vermindern.
Für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen, -krippen, -gärten und Horten wird pro Kind ein nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss für die Laufzeit von höchstens 12 Monaten gewährt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier: Kinderbetreuungszuschuss
Link zum Online-Formular: Einreichung Online-Formular
25.11.2025