Kindergartenordnung


für den Kindergarten Hochfilzen
 

Aufgabe

Der Kindergarten hat die Aufgabe, die häusliche Erziehung und Betreuung der 
 3- bis 6 Jährigen zu unterstützen und zu ergänzen. Insbesondere fördert er durch Spiel, Bildungs- und Erziehungsarbeit die seelische, geistige und körperliche Entwicklung der Kinder bis zur Schulreife. 

Erziehungspartnerschaft

Zur Erfüllung der vielseitigen Aufgaben des Kindergartens ist die Bereitschaft der Eltern zur Zusammenarbeit Voraussetzung.
 Der persönliche Kontakt zwischen den Erziehungsberechtigten und den Pädagoginnen ist uns sehr wichtig. 
 Elterninformationen erfolgen in „KidsFox“ – die erhaltenen Nachrichten müssen bestätigt werden. Außerdem befindet sich im Garderobenbereich eine Infotafel.
Zu Beginn des Jahres findet ein Elternabend statt, einmal jährlich wird für jedes Kind ein Entwicklungsgespräch angeboten und an der Eingangstür gibt es Aushänge von Aktivitäten, die einen Einblick in unsere Angebote erlauben.
 
 Den Eltern sowie auch anderen Abholpersonen ist es untersagt, außer bei Festen, im Kindergarten oder im Garten Fotos zu machen mit anderen Kindern darauf.
 Hunde dürfen nicht in die Garderobe mitgenommen werden und müssen außerhalb des Spielplatz, mit Abstand zu den Kindern warten.

Aufnahme

Der Kindergarten ist ohne Unterschied des Geschlechtes, der Rasse, des Standes, der Sprache und des Bekenntnisses der Kinder allgemein zugänglich. Es dürfen nur Kinder aufgenommen werden, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht schulpflichtig sind.

Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine Anmeldung durch die Eltern (Erziehungsberechtigten) des Kindes erforderlich. Die Einschreibung findet im Februar, die Hauptaufnahme zu Beginn des darauffolgenden Septembers statt. 
 Im April erhalten die Eltern eine Nachricht, ob sie für ihr Kind einen Fixplatz erhalten haben, oder auf der Warteliste sind.
 Die Vergabe der Plätze erfolgt nach folgenden Kriterien:
 - Kinder aus Hochfilzen im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr
 - Kinder die den Kindergarten bereits besuchen
 - Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hochfilzen
- Alleinerziehende Elternteile wenn berufstätig, nachweislich auf Arbeitssuche oder in   Ausbildung
 - Kinder von berufstätigen Eltern, oder Eltern in Ausbildung
 - Ältere Kinder werden vor jüngere Kinder gereiht
 - Geschwisterkind besucht gleichzeitig den Kindergarten

Eine Aufnahme während des Jahres ist nur möglich, wenn die Höchstzahl noch nicht erreicht ist und sie ist zeitlich begrenzt bis zu den Semesterferien.

Aufnahmebogen

Durch die Abgabe des ausgefüllten Aufnahmebogens nehmen Sie die Zielsetzung unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit, welche in einer eigenen Konzeption festgehalten ist, zur Kenntnis. In diese kann jederzeit Einsicht genommen werden, sie ist auf der Homepage des Kindergartens zu finden. 
 Außerdem bekunden Sie Ihr Einverständnis mit den Richtlinien über die Führung des Kindergartens Hochfilzen.

Änderungen der Telefonnummer oder der Adresse sind sofort bekannt zu geben. Ein Erziehungsberechtigter beziehungsweise eine Bezugsperson muss IMMER erreichbar sei. Kranke Kinder sind unverzüglich abzuholen.

Abmeldung

Eine Abmeldung während des Kindergartenjahres ist nur durch eine entsprechende Begründung möglich und kann nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils bis zum Monatsende direkt bei der Kindergartenleitung erfolgen. 

Kindergartenausschluss

Ein Kind kann vom weiteren Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden, wenn wichtige Umstände vorliegen, die den Betrieb des Kindergartens erheblich stören bzw. durch die eine Schädigung der übrigen im Kindergarten betreuten Kinder zu befürchten ist, oder wenn die Erziehungsberechtigten wiederholt ihren Verpflichtungen nicht nachkommen (Einhaltung der Kindergartenordnung, Bezahlung der Beiträge, wenn Eltern oder andere Erziehungsberechtigte eine ordnungsgemäße Übergabe oder Abholung des Kindes wiederholt unterlassen oder wenn das Kind ohne ausreichenden Grund länger als 2 Wochen oder wiederholt dem Kindergarten fernbleibt.) Kranke Kinder dürfen nicht in den Kindergarten gebracht werden, auch dies gilt als Gefährdung der übrigen Kinder und Betreuungspersonen.
 In einzelnen Fällen kann während der Zeit des Kindergartenausschlusses der Kontakt zu einer Erziehungsberatungsstelle verlangt werden.

Betriebszeit

Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17:00 Uhr
 Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr

Ankunftszeit: 07.00 Uhr bis 8.30 Uhr

Abholzeiten: 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr (Vormittagsbetreuung)
                     ab 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Nachmittagsbetreuung)
 Es wird gebeten, die Kinder pünktlich abzuholen – Der Kindergarten schließt um 17.00 Uhr!

Der Kindergartenbesuch soll regelmäßig erfolgen, damit das Kind ein Teil der Gemeinschaft werden kann und damit der pädagogische Auftrag der Kindergartenpädagoginnen erfüllt werden kann. Deshalb ist es auch wichtig, dass alle Kinder bis spätestens 8.30 Uhr in den Kindergarten gebracht werden und frühestens ab 11.30 Uhr wieder abgeholt werden.

Unbedingt zu beachten: Beim Bringen und Abholen der Kinder ist das Halten und Parken mit laufendem Motor strengstens verboten.

Ferienordnung

Seit den Sommerferien 2022 ist der Kindergarten Hochfilzen ein Ganzjahreskindergarten mit eigener Ferienbetreuung. Der Kindergarten hat insgesamt nur 5 Wochen geschlossen: 2 Wochen Weihnachtsferien, 3 Wochen Sommerferien.
Die Kinderbetreuung kann extra gebucht werden und ist verbindlich zu bezahlen.

Ferienbetreuung wird in folgenden Ferien angeboten:
  - Herbstferien 
  - Semesterferien 
  - Osterferien
  - Sommerferien – 6 Wochen 

Ein Besuch des Kindergartens in den Ferien ist nur möglich unter folgenden Bedingungen:
 - Anmeldung mit dem entsprechenden Formular vor Anmeldeschluss
 - Anzahlung der Betreuungsgebühr 
 - ihr Kind besucht bereits den Kindergarten Hochfilzen

Zurzeit (Stand 2024/25) kann das Mittagessen, die Nachmittagsbetreuung und die Ferienbetreuung von ALLEN Kindern, auf die oben angeführte Bedingungen zutreffen, in Anspruch genommen werden.
 Bei erhöhter Nachfrage können eventuell Arbeitszeitbestätigungen verlangt werden und die Plätze dann vorrangig oder nur an Kinder von berufstätigen Eltern vergeben werden. 

Kindergartengebühr

Die Beträge für alle kostenpflichtigen Dreijährigen (Stichtag 1.September) können der aktuellen Gebührenverordnung entnommen werden. 
 Die Vorschreibung erfolgt für 10 Monate im Jahr jeweils anteilig gemeinsam mit den vierteljährlichen Quartalsvorschreibungen der Gemeindeabgaben. 

Für alle 4 bis 6-Jährigen ist der Kindergartenbesuch am Vormittag gratis, wenn sie bereits vor dem Stichtag 4 Jahre alt geworden sind.

Eine Kostenaufstellung für die Nachmittagsbetreuung finden Sie auf der Homepage des Kindergartens unter dem Menüpunkt "Das sind wir" > Nachmittagsbetreuung.

Entfallene Besuchstage können nicht vergütet werden. Solange das Kind vom Besuch des Kindergartens nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist, wird der Monatsbeitrag weiter berechnet.

Kindertransport

Bei freien Plätzen im Schülertransport gibt es für alle Feistenauer und Warminger Kindergartenkinder die Möglichkeit mit dem Bus zu kommen. Für die Busbenützung wird von der Gemeinde ein Selbstbehalt in Höhe von 19,60 € pro Kind/Jahr vorgeschrieben.

 

 

Ausstattung für den Kindergartenbesuch

1.    Hausschuhe – (keine Crocs), es können auch die Gymnastikpatschen verwendet werden

2.    helle Gymnastikschuhe

3.    Rucksack mit verschließbarem Brustgurt (für Naturtag und Ausflüge) 

4.    Rucksack oder Jausentasche mit gesunder Jause, eine Trinkflasche wird nur beim Naturtag und bei Ausflügen benötigt – im Kindergarten trinken die Kinder Wasser aus Gläsern

5.    Reservekleidung

6.    dem Wetter entsprechende Außenkleidung

7.    Taschentücher in Spenderbox (bitte eine Packung im Kindergarten abgeben)
 
Natürlich alles beschriftet!

Es ist nicht erwünscht, dass die Kinder eigene Spielsachen, Süßigkeiten, Kaugummi, Geld, etc. in den Kindergarten mitnehmen.
 Der Kindergarten übernimmt hierfür keine Haftung!

Bedingungen für den Besuch

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben dafür zu sorgen, dass

1.    das Kind den Kindergarten körperlich gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet besucht

2.    das Kind auf dem Weg zum und vom Kindergarten von einer Person über 14 Jahre begleitet wird. Für Abholpersonen unter 18 Jahren ist vorher eine Erklärung der Eltern zur Haftung zu unterfertigen.

3.    das Kind pünktlich bis spätestens 08.30 Uhr in den Kindergarten gebracht wird,

4.    das Kind persönlich von einer Pädagogin entgegengenommen wird,

5.    das in den Kindergarten aufgenommene Kind den Kindergarten regelmäßig besucht.

6.    Die Eltern haben die Kindergartenleiterin von jeder Verhinderung des Kindes unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.

7.    Der Kindergarten darf nur von gesunden Kindern besucht werden – es gilt „1Tag fieberfrei ohne fiebersenkende Medikamente“

 Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes in die Obhut der Betreuungsperson. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Zeitpunkt, an dem die Kinder aus der Kinderbetreuungseinrichtung von den Eltern, sonstigen Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten abgeholt werden.
Die Aufsichtspflicht der Pädagoginnen besteht nicht, wenn sich die Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigten befinden (z.B. bei diversen Festen).

Besuchspflicht für 5-jährige Kinder

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen besteht Besuchspflicht für 
 5- bis 6-jährige Kinder.

Die wöchentliche Besuchspflicht umfasst 20 Stunden an mindestens 4 Vormittagen. Der zeitliche Umfang der Besuchspflicht entspricht dem Schulunterrichtsjahr des Bundeslandes.

 

Besuchspflichtige Kinder dürfen nur im Falle einer gerechtfertigten Verhinderung fernbleiben. Eine solche liegt insbesondere bei Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten), bei Urlaub im Ausmaß von maximal fünf Wochen sowie bei außergewöhnlichen Ereignissen vor.

Verstöße gegen diese Verpflichtungen müssen gemäß den Bestimmungen im neuen Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gemeldet werden.

 

 

Wir danken für Ihr Vertrauen und hoffen auf gute Zusammenarbeit.

                                                            

Der Bürgermeister:                                                             Kindergartenleiterin:


 Konrad Walk                                                                       Elvira Baumann      

 

 

Fassung gültig ab Februar 2025